Down-Syndrom und Schule

Leider ist es – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – in Deutschland immer noch nicht üblich, dass Kinder mit Behinderung eine
Regelschule besuchen: Nur rund 15% bekommen diese Möglichkeit, in den meisten anderen europäischen Ländern sind dies ca. 85%!
Das alleine zeigt, dass es einiges zu tun gibt, um Kindern mit Behinderung
bessere Chancen zur Integration – oder besser zur Inklusion – und damit bessere Chancen auf Bildung, Anerkennung und auf ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben zu geben.
Seit Deutschland im März 2009 die UN-Behindertenkonvention ratifiziert hat, hat sich zwar rechtlich einiges geändert – nichtsdestotrotz ist gerade jetzt Eigeninitiative gefordert, damit Betroffene auch zu ihrem Recht kommen!
Die Behindertenrechtskonvention kann hier heruntergeladen werden, interessant für die Bildung ist vor allem Artikel 24, und zwar in der englischen Fassung – in der deutschen wurde der Begriff 'Inclusion' falsch mit 'Integration' übersetzt:
Behindertenrechtskonvention deutsch (pdf, ca. 137 kB)
Behindertenrechtskonvention englisch (pdf, ca. 107 kB)
Hier der Artikel 24 der Konvention: Bildung (Zum Öffnen klicken!)
Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention: Bildung
- Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen
auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der
Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
- die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das
Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen
Vielfalt zu stärken;
- Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre
Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
- Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
- Bei der Verwirklichung dieses Rechts
stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
- Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen
werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung
vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom
Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
- Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu
einem integrativen, hochwertigen und
unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen
haben;
- angemessene Vorkehrungen für die
Bedürfnisse des Einzelnen getroffen
werden;
- Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems
die notwendige Unterstützung geleistet
wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu
erleichtern;
- in Übereinstimmung mit dem Ziel der
vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die
bestmögliche schulische und soziale
Entwicklung gestattet, angeboten werden.
- Die Vertragsstaaten ermöglichen
Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als
Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern.
Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter
anderem
- erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln
und Formaten der Kommunikation, den
Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit
Behinderungen und das Mentoring;
- erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der
sprachlichen Identität der Gehörlosen;
- stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den
Sprachen und Kommunikationsformen
und mit den Kommunikationsmitteln,
die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
- Um zur Verwirklichung dieses Rechts
beizutragen, treffen die Vertragsstaaten
geeignete Maßnahmen zur Einstellung von
Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder
Brailleschrift ausgebildet sind, und zur
Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen
des Bildungswesens. Diese Schulung
schließt die Schärfung des Bewusstseins
für Behinderungen und die Verwendung
geeigneter ergänzender und alternativer
Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und
Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
- Die Vertragsstaaten stellen sicher,
dass Menschen mit Behinderungen ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit
anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen
haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit
Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
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Infos und Materialien zur inklusiven Beschulung
Hier stellen wir allgemeines Material zum Thema inklusive Beschulung und Informationen zu aktuellen Aktionen zusammen.
Inklusionsbörse
Der Verein
"bildung neu denken e.V." bietet eine online Inklusionsbörse an, um an der Inklusion interessierten Eltern die Möglichkeit zu geben, andere Eltern zu finden, sich zusammenzuschließen, um Unterstützung bei der Antragsstellung zu geben und in der Öffentlichkeit wirksam für Inklusion zu werben.
Einen Info-Flyer, mit dem man sich dieser Börse auch anschließen kann, gibt es hier:
Infoflyer Inklusionsbörse (pdf-Dokument, ca. 180 kB)
Mehr Informationen zu der Inklusionsbörse gibt es hier:
www.bildung-neu-denken.de
Briefe der Behindertenbeauftragten
Im Februar 2011 hat sich die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Freiburg, Esther Grunemann, in zwei Briefen an Eltern von Kindern, die 2011 eingschult werden sollen, und an die LeiterInnen und ErzieherInnen der Freiburger Kindergärten/-tagesstätten und Horte gewandt. Sie ruft dazu auf, die Inklusion weiter voranzutreiben. Beide Briefe gibt es hier als pdf-Dokument:
Schreiben an die Eltern (pdf-Dokument, ca. 145 kB)
Schreiben an KiGas/KiTas (pdf-Dokument, ca. 180 kB)
Freiburger Aktion zur Integrativen Beschulung
Zwei Freiburger Familien, für die das Thema Schule zur Zeit aktuell ist, da ihre Kinder Ludwig und Tilman – beide mit Downsyndrom – in das schulpflichtige Alter kommen, haben jetzt eine Aktion gestartet, die Schulverwaltung mit einem
Antrag auf inklusive Beschulung zum Handeln aufzufordern.
Um das Thema
'Integrative Beschulung' weiter publik zu machen und politisch ernsthaft Druck machen zu können, ist es wichtig, möglichst viele Mitstreiter zu finden – auch außerhalb der Behinderung Down-Syndrom!
Wer mitmachen möchte, bzw. sich auch in der Situation befindet, für sein Kind eine geeignete Schule finden zu müssen, kann sich an die untenstehenden Adressen wenden; ein
Musterantrag auf Integrative Beschulung und ein
Aushang, um die Aktion weiter bekannt zu machen, können hier heruntergeladen werden:
Kontaktadressen:
Hier gibt es den Aushang (pdf):
Download
Hier gibt es den Musterantrag (doc):
Download
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der 'Freiburger Appell' der Initiative
'Bildung neu denken', die sich auch gerade mit genau diesem Thema beschäftigt.
Hier der
'Freiburger Appell' als pdf-Datei:
Download.